Förderungen

Förderung für Ladeinfrastruktur: aktuelle Programme 2026

Welches Programm passt zu Ihrem Standort, was dürfen Sie vor der Bewilligung schon tun und wer kümmert sich um den Antrag? Wir klären das, bevor Sie einen Auftrag vergeben.

Aktuell im Fokus

Laden im Mehrparteienhaus

bis 2.000 €

Zuschuss je Stellplatz für WEGs, Eigentümer und Wohnungsunternehmen. Antragsfrist 10. November 2026, solange Mittel verfügbar.

Förderhöhe und Details →

Aktuell

Welche Förderung ist derzeit relevant?

Hier finden Sie die Programme, die für Ladeprojekte in Unternehmen und Wohnimmobilien in Deutschland aktuell zählen. Höhe, Frist und Voraussetzungen hängen von Standort und Vorhaben ab – verbindlich ist immer der jeweilige Förderaufruf. Für Standorte in Österreich und der Schweiz gelten eigene Förderprogramme – sprechen Sie uns dazu an.

Bundesprogramm · Antrag möglich

Laden im Mehrparteienhaus

✓ bis zu 1.300 € je Stellplatz für die Vorverkabelung
✓ bis zu 1.500 € mit Wallbox
✓ bis zu 2.000 € mit bidirektionaler Wallbox
✓ für WEGs, Eigentümer und Wohnungsunternehmen
✓ Antragsfrist 10.11.2026, solange Mittel verfügbar

Förderhöhe und Details →

Länder und Regionen

Landes- und Regionalprogramme

Länder, Kommunen und Energieversorger legen eigene Programme auf – oft kurzfristig und mit kleinem Budget. Wir behalten sie im Blick und prüfen, was an Ihrem Standort gilt und was sich mit anderen Mitteln kombinieren lässt.

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Gewerbe, Flotten, Hotels

Gewerbliche und öffentliche Ladepunkte

Ladepunkte für Mitarbeiter, Dienstwagen, Gäste oder die Öffentlichkeit fallen nicht unter das Mehrparteienhaus-Programm. Welche Förderung stattdessen infrage kommt, hängt vom Standort ab – das klären wir im Einzelfall.

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Förder-Wegweiser

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Wählen Sie Ihr Objekt, und Sie sehen, welcher Weg für Ihr Projekt der richtige ist.

1. Um welches Objekt geht es?

2. Wer lädt an den Ladepunkten?

Passendes Bundesprogramm

Laden im Mehrparteienhaus

Bis zu 2.000 € je Stellplatz, wenn mindestens sechs Stellplätze und 20 % aller Stellplätze elektrifiziert werden. Antragsfrist für WEGs, Eigentümer und KMU: 10. November 2026, solange Mittel verfügbar.

Förderprüfung

Passt das Programm zu Ihrem Standort und Vorhaben?

Dass es ein Programm gibt, heißt noch nicht, dass Ihr Projekt gefördert wird. Drei Fragen entscheiden darüber:

01

Standort und Nutzung

Wo entstehen die Ladepunkte, wer nutzt sie und sind sie öffentlich zugänglich? Davon hängt ab, welches Programm überhaupt passt.

02

Antragsteller und Fristen

Welcher Förderaufruf gilt für Ihre Eigentums- oder Unternehmensform – und welche Unterlagen müssen bis wann vorliegen?

03

Technik und Kosten

Welche Positionen aus Hardware, Netzanschluss und Vorverkabelung sind förderfähig? Daraus entsteht der Kostenvoranschlag, auf dem Ihr Antrag aufbaut.

Erst prüfen und bewilligen lassen, dann beauftragen

Bei vielen Programmen gefährden Sie die Förderung, wenn Sie vor der Bewilligung bestellen oder beauftragen. Deshalb halten wir die Reihenfolge fest ein: prüfen, beantragen, Bewilligung abwarten, umsetzen.

Von der Prüfung bis zur Auszahlung

So läuft Ihr Förderprojekt ab

01

Förderfähigkeit prüfen

Standort, Nutzung, Antragsteller und vorhandene Technik erfassen und das passende Programm bestimmen.

02

Konzept und Kostenvoranschlag

Hardware, Netzanschluss und Lademanagement so festlegen, dass Antrag und Umsetzung auf derselben Grundlage stehen.

03

Antrag einreichen

Technische und wirtschaftliche Angaben zusammenstellen. Identifizierung und Signatur erfolgen durch den Antragsteller.

04

Bewilligung abwarten

Erst nach dem positiven Bescheid verbindlich bestellen oder beauftragen.

05

Umsetzen

Installation, Inbetriebnahme, Lastmanagement, Nutzerverwaltung und Abrechnung.

06

Nachweis und Auszahlung

Rechnungen und Belege einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Förderung ausgezahlt.

FAQ

Häufige Fragen zur Förderung für Ladeinfrastruktur

Alle Fragen →

Welche Ladeinfrastruktur wird gefördert?

Das hängt vom jeweiligen Programm ab. Förderfähig sein können Ladepunkte, Vorverkabelung, Netzanschluss, technische Ausrüstung und notwendige Baumaßnahmen. Planung, Betrieb oder öffentlich zugängliche Ladepunkte sind nicht in jedem Programm eingeschlossen.

Gibt es 2026 bundesweite Förderprogramme?

Ja. Seit 15. April 2026 läuft das BMV-Programm „Laden im Mehrparteienhaus“. Daneben können Programme der Länder oder der EU relevant sein. Entscheidend sind Standort, Nutzungsart, Ladeleistung und Antragsberechtigung.

Kann ich die Ladestationen schon vor der Bewilligung bestellen?

Bei den meisten Förderprogrammen nicht. Viele Programme schließen einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus: Wer vor der Bewilligung verbindlich bestellt oder beauftragt, riskiert die Förderung. Planung und Angebote einholen ist in der Regel erlaubt. Was genau gilt, regelt der jeweilige Förderaufruf.

Übernimmt Charge & Co die Antragstellung?

Wir erstellen die technische und wirtschaftliche Grundlage für den Antrag. Die vollständige Antragstellung übernehmen wir auf Wunsch gemeinsam mit einem Fördermittelpartner als separate Leistung. Schritte wie Identifizierung und Signatur im Förderportal erledigt der Antragsteller selbst.

Ist die Förderprüfung kostenlos?

Das hängt vom Umfang und von der Komplexität der Prüfung ab. Charge & Co legt vor Beginn fest, welche Leistungen für das konkrete Vorhaben erforderlich sind und wie diese abgerechnet werden.

Ist eine Förderung garantiert?

Nein. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligung hängt von den Förderbedingungen, vollständigen Unterlagen und den verfügbaren Mitteln ab.

Förderung und Projekt gemeinsam prüfen

Klären Sie die Förderung, bevor Sie Ladeinfrastruktur beauftragen

Schildern Sie uns kurz Standort und Vorhaben. Wir sagen Ihnen, welche Förderung infrage kommt und was vor der Beauftragung zu klären ist.

Förderprogramme können geändert, vorzeitig geschlossen oder ausgeschöpft werden. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie, der jeweilige Förderaufruf und der Bewilligungsbescheid.

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