Welches Programm passt zu Ihrem Standort, was dürfen Sie vor der Bewilligung schon tun und wer kümmert sich um den Antrag? Wir klären das, bevor Sie einen Auftrag vergeben.
Aktuell im Fokus
Laden im Mehrparteienhaus
bis 2.000 €
Zuschuss je Stellplatz für WEGs, Eigentümer und Wohnungsunternehmen. Antragsfrist 10. November 2026, solange Mittel verfügbar.
Förderhöhe und Details →Aktuell
Hier finden Sie die Programme, die für Ladeprojekte in Unternehmen und Wohnimmobilien in Deutschland aktuell zählen. Höhe, Frist und Voraussetzungen hängen von Standort und Vorhaben ab – verbindlich ist immer der jeweilige Förderaufruf. Für Standorte in Österreich und der Schweiz gelten eigene Förderprogramme – sprechen Sie uns dazu an.
Bundesprogramm · Antrag möglich
✓ bis zu 1.300 € je Stellplatz für die Vorverkabelung
✓ bis zu 1.500 € mit Wallbox
✓ bis zu 2.000 € mit bidirektionaler Wallbox
✓ für WEGs, Eigentümer und Wohnungsunternehmen
✓ Antragsfrist 10.11.2026, solange Mittel verfügbar
Länder und Regionen
Länder, Kommunen und Energieversorger legen eigene Programme auf – oft kurzfristig und mit kleinem Budget. Wir behalten sie im Blick und prüfen, was an Ihrem Standort gilt und was sich mit anderen Mitteln kombinieren lässt.
Für meinen Standort prüfen lassen →Gewerbe, Flotten, Hotels
Ladepunkte für Mitarbeiter, Dienstwagen, Gäste oder die Öffentlichkeit fallen nicht unter das Mehrparteienhaus-Programm. Welche Förderung stattdessen infrage kommt, hängt vom Standort ab – das klären wir im Einzelfall.
Förderprüfung anfragen →Förder-Wegweiser
Wählen Sie Ihr Objekt, und Sie sehen, welcher Weg für Ihr Projekt der richtige ist.
1. Um welches Objekt geht es?
2. Wer lädt an den Ladepunkten?
Passendes Bundesprogramm
Bis zu 2.000 € je Stellplatz, wenn mindestens sechs Stellplätze und 20 % aller Stellplätze elektrifiziert werden. Antragsfrist für WEGs, Eigentümer und KMU: 10. November 2026, solange Mittel verfügbar.
Förderprüfung
Dass es ein Programm gibt, heißt noch nicht, dass Ihr Projekt gefördert wird. Drei Fragen entscheiden darüber:
01
Wo entstehen die Ladepunkte, wer nutzt sie und sind sie öffentlich zugänglich? Davon hängt ab, welches Programm überhaupt passt.
02
Welcher Förderaufruf gilt für Ihre Eigentums- oder Unternehmensform – und welche Unterlagen müssen bis wann vorliegen?
03
Welche Positionen aus Hardware, Netzanschluss und Vorverkabelung sind förderfähig? Daraus entsteht der Kostenvoranschlag, auf dem Ihr Antrag aufbaut.
Bei vielen Programmen gefährden Sie die Förderung, wenn Sie vor der Bewilligung bestellen oder beauftragen. Deshalb halten wir die Reihenfolge fest ein: prüfen, beantragen, Bewilligung abwarten, umsetzen.
Von der Prüfung bis zur Auszahlung
01
Standort, Nutzung, Antragsteller und vorhandene Technik erfassen und das passende Programm bestimmen.
02
Hardware, Netzanschluss und Lademanagement so festlegen, dass Antrag und Umsetzung auf derselben Grundlage stehen.
03
Technische und wirtschaftliche Angaben zusammenstellen. Identifizierung und Signatur erfolgen durch den Antragsteller.
04
Erst nach dem positiven Bescheid verbindlich bestellen oder beauftragen.
05
Installation, Inbetriebnahme, Lastmanagement, Nutzerverwaltung und Abrechnung.
06
Rechnungen und Belege einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Förderung ausgezahlt.
Welche Ladeinfrastruktur wird gefördert?
Das hängt vom jeweiligen Programm ab. Förderfähig sein können Ladepunkte, Vorverkabelung, Netzanschluss, technische Ausrüstung und notwendige Baumaßnahmen. Planung, Betrieb oder öffentlich zugängliche Ladepunkte sind nicht in jedem Programm eingeschlossen.
Gibt es 2026 bundesweite Förderprogramme?
Ja. Seit 15. April 2026 läuft das BMV-Programm „Laden im Mehrparteienhaus“. Daneben können Programme der Länder oder der EU relevant sein. Entscheidend sind Standort, Nutzungsart, Ladeleistung und Antragsberechtigung.
Kann ich die Ladestationen schon vor der Bewilligung bestellen?
Bei den meisten Förderprogrammen nicht. Viele Programme schließen einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus: Wer vor der Bewilligung verbindlich bestellt oder beauftragt, riskiert die Förderung. Planung und Angebote einholen ist in der Regel erlaubt. Was genau gilt, regelt der jeweilige Förderaufruf.
Übernimmt Charge & Co die Antragstellung?
Wir erstellen die technische und wirtschaftliche Grundlage für den Antrag. Die vollständige Antragstellung übernehmen wir auf Wunsch gemeinsam mit einem Fördermittelpartner als separate Leistung. Schritte wie Identifizierung und Signatur im Förderportal erledigt der Antragsteller selbst.
Ist die Förderprüfung kostenlos?
Das hängt vom Umfang und von der Komplexität der Prüfung ab. Charge & Co legt vor Beginn fest, welche Leistungen für das konkrete Vorhaben erforderlich sind und wie diese abgerechnet werden.
Ist eine Förderung garantiert?
Nein. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligung hängt von den Förderbedingungen, vollständigen Unterlagen und den verfügbaren Mitteln ab.
Förderung und Projekt gemeinsam prüfen
Schildern Sie uns kurz Standort und Vorhaben. Wir sagen Ihnen, welche Förderung infrage kommt und was vor der Beauftragung zu klären ist.
Förderprogramme können geändert, vorzeitig geschlossen oder ausgeschöpft werden. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie, der jeweilige Förderaufruf und der Bewilligungsbescheid.