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BMV-Förderprogramm 2026

Förderung Ladeinfrastruktur Mehrfamilienhaus: 1.500 € je Stellplatz mit Wallbox, bis zu 2.000 € bidirektional

Für WEGs, Hausverwaltungen, Eigentümer und Wohnungsunternehmen. Wir prüfen, ob Ihr Objekt die Bedingungen erfüllt, erstellen den Kostenvoranschlag für den Antrag und setzen die Ladeinfrastruktur nach der Bewilligung um.

Zuschuss je Stellplatz

Bundesprogramm des BMV

Vorverkabelung ohne Ladepunkt

1.300 €

mit Ladepunkt 11–22 kW

1.500 €

mit bidirektionalem Ladepunkt

2.000 €

Höchstbeträge, begrenzt auf die nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben.

2.000 €

maximaler Zuschuss je elektrifiziertem Stellplatz

6 + 20 %

mindestens 6 Stellplätze und 20 % aller Stellplätze je Objekt

15.10.2026

Antragsfrist für Unternehmen mit großen Wohnungsbeständen

10.11.2026

Antragsfrist für WEGs, private Eigentümer und KMU – solange Mittel verfügbar

Hinweis

Die Antragsfrist für dieses Programm ist beendet

Neue Anträge im Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ sind derzeit nicht möglich. Wir informieren Sie, sobald ein Nachfolgeprogramm startet, und prüfen bis dahin Landes- und Regionalprogramme für Ihr Objekt. Planung und Kostenvoranschlag können Sie schon jetzt vorbereiten – dann sind Sie beim nächsten Aufruf unter den Ersten.

Informiert werden und Objekt vorbereiten →

Kurz erklärt

Das Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ des Bundesministeriums für Verkehr fördert Ladeinfrastruktur in bestehenden Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten: bis zu 1.300 € je Stellplatz für die Vorverkabelung, bis zu 1.500 € mit Wallbox und bis zu 2.000 € mit bidirektionaler Wallbox. Voraussetzung sind mindestens 6 Stellplätze und 20 % aller Stellplätze je Objekt. Anträge laufen seit 15. April 2026 – für WEGs, private Eigentümer und KMU bis 10. November 2026, für große Wohnungsunternehmen bis 15. Oktober 2026.

500 Mio. €
Fördervolumen insgesamt

Windhundprinzip
WEGs, Eigentümer und KMU werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bewilligt

De-minimis
Für WEGs, Eigentümer und KMU gilt eine Obergrenze von 300.000 € Beihilfen in drei Steuerjahren

Antragsberechtigung

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind die Eigentümer, nicht die Nutzer der Stellplätze. Welcher Förderaufruf für Sie gilt, hängt von Ihrer Eigentums- oder Unternehmensstruktur ab.

01

Wohnungseigentümergemeinschaften

WEGs und deren Mitglieder. Eine vertretungsberechtigte Hausverwaltung kann den Antrag für die WEG einreichen.

Frist 10.11.2026

02

Private Eigentümer und KMU

Private Eigentümer von Mehrparteienhäusern oder zugehörigen Stellplätzen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Wohnungsbestand.

Frist 10.11.2026

03

Unternehmen mit großen Wohnungsbeständen

Eigener wettbewerblicher Förderaufruf für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen: frühere Frist, maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben.

Frist 15.10.2026

Mieter sind nicht selbst antragsberechtigt. Sie wenden sich an Eigentümer, Vermieter oder die WEG.

Zuschuss pro Stellplatz

Wie hoch ist die Förderung?

Für WEGs, private Eigentümer und KMU gelten feste Höchstbeträge je zu elektrifizierendem Stellplatz. Ausgezahlt wird nach der Umsetzung und der Prüfung des Verwendungsnachweises. Liegen die Ausgaben unter dem bewilligten Betrag, sinkt die Auszahlung entsprechend.

Ausbaustufe

Was gefördert wird

Höchstbetrag

Vorverkabelung

Kabel, Kabelwege, Datenübertragung und ggf. Zähler bis zum anschlussfähigen Endpunkt am Stellplatz

1.300 €

Mit Ladepunkt

Elektrifizierung inklusive intelligenter Wallbox mit 11 bis 22 kW, Typ 2 oder CCS

1.500 €

Bidirektional

Ladepunkt, der technisch bidirektional laden kann

2.000 €

Unternehmen mit großen Wohnungsbeständen: maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben, begrenzt durch dieselben Höchstbeträge.

Rechenbeispiel

Eine WEG mit 40 Stellplätzen elektrifiziert 8 davon mit Wallbox. Damit sind beide Mindestbedingungen erfüllt: mindestens 6 Stellplätze und 20 % von 40. Der Zuschuss beträgt bis zu 8 × 1.500 € = 12.000 €. Werden zusätzlich die übrigen 32 Stellplätze vorverkabelt, kommen bis zu 32 × 1.300 € hinzu – jeweils begrenzt auf die tatsächlichen förderfähigen Ausgaben.

Eigenanteil

Was kostet Sie das Projekt nach Abzug der Förderung?

Die Förderung ist ein fester Höchstbetrag je Stellplatz, kein Prozentsatz der Kosten. Wie viel am Ende bei Ihnen bleibt, hängt deshalb vor allem davon ab, was die Elektrifizierung an Ihrem Objekt kostet – und das unterscheidet sich von Gebäude zu Gebäude deutlich.

Gesamtkosten – Zuschuss (Stellplätze × Höchstbetrag, höchstens die förderfähigen Ausgaben) = Ihr Eigenanteil

Netzanschluss und Hauselektrik

Reicht der vorhandene Hausanschluss oder braucht es mehr Leistung? Das ist oft der größte Kostenfaktor – und mit Lastmanagement lässt sich ein Ausbau häufig vermeiden.

Leitungswege

Wie weit liegen Verteilung und Stellplätze auseinander? Kurze Wege in der Tiefgarage kosten weniger als Erdarbeiten zu einem Außenparkplatz.

Ausbaustufe

Nur vorverkabeln oder gleich Wallboxen setzen? Eine vollständige Vorverkabelung aller Stellplätze macht spätere Erweiterungen deutlich günstiger.

Planung und Betrieb

Planung, Genehmigung und laufender Betrieb sind nicht förderfähig. Die Betriebskosten lassen sich über die Abrechnung pro Nutzer an die Ladenden weitergeben.

Gut zu wissen für Ihre Finanzierung

Der Zuschuss wird erst nach Abschluss des Projekts und Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt – das Projekt muss also zunächst vorfinanziert werden. Liegen die tatsächlichen Kosten unter dem bewilligten Betrag, sinkt die Auszahlung entsprechend. Für große Wohnungsunternehmen sind höchstens 70 % der förderfähigen Ausgaben förderbar. Wie die Kosten in einer WEG verteilt werden, regelt der Beschluss der Eigentümerversammlung.

Kosten für Ihr Objekt einschätzen lassen →

Förderfähige Maßnahmen

Von der Vorverkabelung bis zur betriebsfähigen Wallbox

Gefördert wird Ladeinfrastruktur für bestehende Mehrparteienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Stellplätze müssen den Bewohnern dienen.

✓ Förderfähig

Vorverkabelung
Kabel, Kabelwege, Datenübertragung und erforderliche Stromzähler bis zum anschlussfähigen Endpunkt

Ladepunkte und technische Ausrüstung
intelligente Wallboxen mit Typ 2 oder CCS und 11 bis 22 kW, nur zusammen mit der Elektroinstallation

Netzanschluss und Gebäudeelektrik
Stromkabel, Verteileranlagen, Transformatoren und Anpassungen der Hauselektrik

Bauliche Maßnahmen und Lademanagement
Erdarbeiten, Anpassungen von Flächen und Wegen, Energie- und Lademanagement

✕ Nicht förderfähig

Planung und Genehmigung
Konzept- und Genehmigungskosten trägt der Antragsteller selbst

Laufender Betrieb
Wartung, Abrechnung und Monitoring nach der Inbetriebnahme

Leasing und Miete
gemietete oder geleaste Hardware ist ausgeschlossen

Öffentliche oder gewerbliche Stellplätze
auch nur zeitweise gewerblich genutzte Stellplätze fallen heraus

Fördercheck

Diese Bedingungen muss Ihr Vorhaben erfüllen

Bestehendes, überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens drei Wohneinheiten

Mindestens sechs Stellplätze und mindestens 20 % aller zugehörigen Stellplätze werden elektrifiziert

Die Stellplätze dienen der Wohnnutzung und sind weder öffentlich zugänglich noch gewerblich genutzt

Für das Vorhaben besteht keine gesetzliche Pflicht zum Ausbau nach dem GEIG

Betrieb während der Zweckbindungsfrist mit Strom aus erneuerbaren Energien

Ein Kostenvoranschlag liegt bei Antragstellung vor

Liefer- und Leistungsverträge werden erst nach der Bewilligung geschlossen

Die Ladeinfrastruktur bleibt nach Fertigstellung mindestens drei Jahre in Betrieb

Erst bewilligen lassen, dann beauftragen

Planung und Kostenvoranschlag dürfen vor dem Antrag entstehen. Bestellen Sie Wallboxen oder vergeben Sie Aufträge erst nach dem Bewilligungsbescheid – sonst entfällt die Förderung.

Von der Prüfung bis zur Auszahlung

So läuft Ihr Förderprojekt ab

01

Förderfähigkeit prüfen

Objekt, Stellplätze, Nutzer, Netzanschluss und vorhandene Elektrik erfassen.

02

Konzept und Kostenvoranschlag

Vorverkabelung, Hardware und Lademanagement so definieren, dass Antrag und Umsetzung auf derselben Grundlage stehen.

03

Antrag einreichen

Technische und wirtschaftliche Angaben zusammenstellen. Identifizierung und Signatur erfolgen durch den Antragsteller.

04

Bewilligung abwarten

Erst nach dem positiven Bescheid verbindlich beauftragen.

Beauftragung binnen 9 Monaten

05

Umsetzen

Installation, Inbetriebnahme, Lastmanagement, Nutzerverwaltung und Abrechnung.

24 Monate Umsetzungszeit

06

Nachweis und Auszahlung

Rechnungen und Belege einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

Für WEGs: Der Beschluss der Eigentümerversammlung muss bei Antragstellung noch nicht vorliegen. Er ist spätestens sechs Monate nach der Bewilligung nachzureichen. Eine Musterbeschlussvorlage stellen wir bereit.

Ein Prozess, ein Ansprechpartner

Was Charge & Co für Ihr Förderprojekt übernimmt

Weichen Angebot oder Umsetzung vom Antrag ab, gibt es beim Verwendungsnachweis Rückfragen und Verzögerungen. Bei uns bauen Antrag, Installation und Nachweis auf demselben Konzept auf.

Förderung

vor der Bewilligung

✓ projektbezogene Förderprüfung und Förderkalkulation
✓ Standortanalyse und technisches Konzept
✓ Kostenvoranschlag und technische Angaben für den Antrag
✓ Musterbeschlussvorlage für die Eigentümerversammlung
+ optional: vollständige Antragstellung, Nachweise und Mittelabruf mit unserem Fördermittelpartner

Umfang und Kosten der Förderprüfung richten sich nach der Komplexität des Vorhabens. Die vollständige Antragstellung wird separat angeboten.

Umsetzung und Betrieb

nach der Bewilligung

✓ Planung und Installation
✓ Lastmanagement und Nutzerverwaltung
✓ Abrechnung pro Mieter oder Eigentümer
✓ Betrieb, Monitoring und Wartung

Die Musterbeschlussvorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Referenzen

Umgesetzt in Wohnanlagen

Wallboxen an den Stellplätzen einer WEG-Tiefgarage in Fürth

WEG Fürth: 12 Ladepunkte mit Solaranbindung

Referenz ansehen →
Ladepunkte an einer Mauer im Innenhof der Baugenossenschaft Berlin

Baugenossenschaft Berlin: 6 Ladepunkte in vier Monaten

Referenz ansehen →
Alle Referenzen →

Termine 2026

Welche Fristen gelten?

10.11.2026

WEGs, private Eigentümer und KMU

Anträge sind seit 15. April 2026 möglich und können bis 10. November 2026 eingereicht werden, sofern die Mittel nicht vorher ausgeschöpft sind. Bewilligt wird in der Reihenfolge des Antragseingangs.

15.10.2026

Unternehmen mit großen Wohnungsbeständen

Für den wettbewerblichen Förderaufruf endet die Antragsfrist am 15. Oktober 2026. Die Projekte werden nach festgelegten Kriterien bewertet und priorisiert.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Maßgeblich sind der passende Förderaufruf und der Bewilligungsbescheid.

FAQ

Häufige Fragen zur Förderung im Mehrfamilienhaus

Alle Fragen →

Muss ich vor dem Antrag bereits ein Angebot haben?

Ja. Bei Antragstellung muss ein Kostenvoranschlag vorliegen. Er ist noch kein verbindlicher Auftrag und daher nicht förderschädlich.

Darf ich die Wallbox vor der Bewilligung bestellen?

Nein. Die verbindliche Beauftragung oder Bestellung darf erst nach der Bewilligung erfolgen. Planung, Standortprüfung und Kostenvoranschlag dürfen vorher erstellt werden.

Braucht eine WEG den Beschluss schon bei Antragstellung?

Nein. Der Beschluss über den Ausbau muss spätestens sechs Monate nach der Bewilligung nachgereicht werden. Ein bereits gefasster WEG-Beschluss gilt nicht als vorzeitiger Maßnahmenbeginn.

Muss jeder geförderte Stellplatz sofort eine Wallbox erhalten?

Nein. Auch die vollständige Vorverkabelung eines Stellplatzes kann allein gefördert werden. Pro Objekt müssen jedoch mindestens sechs Stellplätze und mindestens 20 % aller zugehörigen Stellplätze elektrifiziert werden.

Welche Wallboxen sind förderfähig?

Der Ladepunkt muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen, intelligent steuerbar sein und mit mindestens 11 bis maximal 22 kW laden können. Das Modell muss spätestens beim Hochladen der Rechnungen auf der offiziellen Herstellerliste stehen.

Können Mieter die Förderung beantragen?

Nein. Antragsberechtigt sind Eigentümer, WEGs und die im jeweiligen Förderaufruf genannten Unternehmen. Mieter wenden sich an Vermieter, Eigentümer oder die WEG.

Sind öffentlich zugängliche oder gewerblich genutzte Stellplätze förderfähig?

Nein. Gefördert werden Stellplätze, die den Bewohnern des Mehrparteienhauses dienen. Auch nur zeitweise gewerblich genutzte Stellplätze sind ausgeschlossen.

Kann die Förderung mit einem Landesprogramm kombiniert werden?

Nicht für dieselben förderfähigen Ausgaben. Eine Kumulierung mit weiteren Mitteln der EU, des Bundes oder der Bundesländer ist für identische Kostenpositionen ausgeschlossen.

Übernimmt Charge & Co die vollständige Antragstellung?

Die vollständige Antragstellung und Fördermittelbegleitung werden separat angeboten. Charge & Co bereitet die technische und wirtschaftliche Grundlage vor und begleitet Einreichung, Nachweise und Mittelabruf gemeinsam mit einem Fördermittelpartner. Identifizierung und qualifizierte elektronische Signatur führt die im Portal registrierte Person selbst durch.

Wann wird die Förderung ausgezahlt?

Bei WEGs, privaten Eigentümern und KMU nach Abschluss des Vorhabens und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises. Das Projekt muss daher zunächst finanziert werden.

Förderung vor der Beauftragung klären

Ist Ihr Mehrparteienhaus förderfähig?

Schicken Sie uns die Zahl der Stellplätze, die Lage und – falls bekannt – die Größe des Hausanschlusses. Wir sagen Ihnen, ob Ihr Objekt förderfähig ist und was bis zur Antragsfrist zu tun ist.

Förderprogramme können geändert, vorzeitig geschlossen oder ausgeschöpft werden. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie, der jeweilige Förderaufruf und der Bewilligungsbescheid. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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